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   LAG Schleswig-Holstein, 13.02.2013 - 6 Sa 445/11   

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LAG Schleswig-Holstein, 13.02.2013 - 6 Sa 445/11 (https://dejure.org/2013,29442)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13.02.2013 - 6 Sa 445/11 (https://dejure.org/2013,29442)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13. Februar 2013 - 6 Sa 445/11 (https://dejure.org/2013,29442)
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Volltextveröffentlichung

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Arbeitszeitkonto, Korrektur, Zeitguthaben, Zeitgutschrift, Leistungsantrag, Bestimmtheit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 10.11.2010 - 5 AZR 766/09

    Arbeitszeitkonto - Klage auf Zeitgutschrift

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.02.2013 - 6 Sa 445/11
    Die Gutschrift von Arbeitsstunden setzt deshalb voraus, dass die gutzuschreibenden Stunden nicht vergütet wurden oder die dafür geleistete Vergütung vom Arbeitgeber wegen eines Entgeltfortzahlungstatbestands auch ohne tatsächliche Arbeitsleistung hätte erbracht werden müssen (BAG 10.11.2010 - 5 AZR 766/09 -).

    Eine zu geringe Vergütung von geleisteten Arbeitsstunden begründet keinen Anspruch, diese Stunden auf einem nach anderen Bestimmungen geführten Arbeitszeitkonto als Mehrarbeit zu verbuchen, sondern lediglich auf die Zahlung der Vergütungsdifferenz (BAG 10.11.2010 - 5 AZR 766/09 - BAG 22.02.2012 - 4 AZR 527/10 -).

    Der Entscheidung liegen die vom Bundesarbeitsgericht in den Urteilen vom 10.11.2010 (5 AZR 766/09) und von 22.02.2012 (4 AZR 527/10) aufgestellten Rechtsgrundsätze zugrunde.

  • BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 527/10

    Gutschrift auf einem Arbeitszeitkonto - Anspruch auf Durchführung eines

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.02.2013 - 6 Sa 445/11
    Die Leistungsklage, einem Arbeitszeitkonto Stunden "gutzuschreiben", ist hinreichend bestimmt im Sinne von § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, wenn der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer ein Zeitkonto führt, auf dem zu erfassende Arbeitszeiten nicht aufgenommen wurden und noch gutgeschrieben werden können (BAG 23.01.2008 - 5 AZR 1036/06 -) und die vom Kläger geforderte Leistungshandlung sich zumindest seinem Sachvortrag entnehmen lässt (BAG 22.02.2012 - 4 AZR 527/10 -).

    Eine zu geringe Vergütung von geleisteten Arbeitsstunden begründet keinen Anspruch, diese Stunden auf einem nach anderen Bestimmungen geführten Arbeitszeitkonto als Mehrarbeit zu verbuchen, sondern lediglich auf die Zahlung der Vergütungsdifferenz (BAG 10.11.2010 - 5 AZR 766/09 - BAG 22.02.2012 - 4 AZR 527/10 -).

    Der Entscheidung liegen die vom Bundesarbeitsgericht in den Urteilen vom 10.11.2010 (5 AZR 766/09) und von 22.02.2012 (4 AZR 527/10) aufgestellten Rechtsgrundsätze zugrunde.

  • ArbG Lübeck, 11.09.2008 - 2 Ca 1332/08
    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.02.2013 - 6 Sa 445/11
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 11.09.2008 - 2 Ca 1332/08 - teilweise abgeändert, und zwar soweit die Beklagte verurteilt worden ist, dem Kläger für den Zeitraum vom 25.06.2007 bis zum 30.04.2008 insgesamt 144, 8 Arbeitsstunden auf dem bei ihr geführten Arbeitszeitkonto des Klägers gutzuschreiben.

    Die Beklagte beantragt, soweit noch von Interesse, das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 11.09.2008 - 2 Ca 1332/08 - teilweise abzuändern und die Klage abzuweisen, soweit die Beklagte zur Gutschrift von Arbeitsstunden auf dem Arbeitszeitkonto des Klägers verurteilt worden ist.

  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 501/09

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - Zulässigkeit

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.02.2013 - 6 Sa 445/11
    Der 4. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat mit Urteil vom 06.07.2011 (4 AZR 501/09) festgestellt, dass aufgrund arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf das Arbeitsverhältnis der Parteien unter anderem der Manteltarifvertrag bei der D. T... (MTV T.), der Entgeltrahmentarifvertrag bei der D. T. (ERTV T...) sowie der Entgelttarifvertrag bei der D. T... (ETV T.) in der jeweils am 24.06.2007 geltenden Fassung Anwendung finden.
  • BAG, 23.01.2008 - 5 AZR 1036/06

    Zeitgutschrift bei Arbeitsbefreiung an Vorfesttagen

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.02.2013 - 6 Sa 445/11
    Die Leistungsklage, einem Arbeitszeitkonto Stunden "gutzuschreiben", ist hinreichend bestimmt im Sinne von § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, wenn der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer ein Zeitkonto führt, auf dem zu erfassende Arbeitszeiten nicht aufgenommen wurden und noch gutgeschrieben werden können (BAG 23.01.2008 - 5 AZR 1036/06 -) und die vom Kläger geforderte Leistungshandlung sich zumindest seinem Sachvortrag entnehmen lässt (BAG 22.02.2012 - 4 AZR 527/10 -).
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